Schiedsrichtersoll-Berechnung im BHV: Was ist das denn genau und wie funktioniert es?

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Den Begriff des „Schiedsrichtersolls“ hat inzwischen im Handball vermutlich jeder schon gehört, denn das Schiedsrichtersoll ist in Baden und in ganz Deutschland aktuell ein viel diskutiertes Thema. Dies liegt daran, dass sich der Schiedsrichter-Mangel im Handball von Nord nach Süd und von West nach Ost flächendeckend erstreckt und das Schiedsrichtersoll in dieser Thematik eine wichtige Rolle spielt. Im Folgenden sollen deswegen die Regelungen zum Schiedsrichtersoll in seinen Grundzügen erläutert werden. Die Details mit allen Feinheiten sind den Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Spielordnung des DHB in §14 zu entnehmen. Diese Ordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.badischer-handball-verband.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=13&smid=1989

Um was geht es denn beim Schiedsrichtersoll?

Das Schiedsrichtersoll besagt grundsätzlich wie viele Schiedsrichter/innen benötigt werden, um den Handballspielbetrieb leiten zu können. Im Badischen Handball-Verband (BHV) werden in der Saison 15/16 beispielsweise mindestens 520 Schiedsrichter ab 16 Jahren gemäß des Schiedsrichtersolls benötigt. Würde diese Anzahl an Unparteiischen zur Verfügung stehen, müsste jeder Schiedsrichter ungefähr 25 Spiele pro Saison pfeifen, damit alle Spiele je nach Spielklasse mit neutralen Schiedsrichtern oder auch mit Gespannen besetzt werden können. Das Schiedsrichtersoll teilt nun diese notwendige Anzahl an Schiedsrichtern solidarisch auf die einzelnen Vereine auf. Dabei gilt, je mehr Erwachsenenmannschaften der Verein hat, desto mehr Schiedsrichter muss er auch stellen.

Wie viele Schiedsrichter muss ein Verein für das Schiedsrichtersoll stellen?

Wichtig ist, dass ausschließlich für Erwachsenenmannschaften Schiedsrichter gestellt werden müssen. Die Jugendmannschaften fließen nicht in die Berechnung des Schiedsrichtersolls ein. Die Anzahl der zu meldenden Schiedsrichter hängt dabei auch von der Spielkasse der jeweiligen Erwachsenenmannschaften ab. Es gilt:

Bundesliga bis 3. Liga = je Mannschaft 3 Schiedsrichter (min. 18 Jahre)

BWOL bis Landesliga = je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 18 Jahre)

1. Kreisliga = je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 16 Jahre)

1.bis 5. Kreisliga = je Mannschaft 1 Schiedsrichter (min. 16 Jahre)

Zusätzlich gibt es noch den so genannte „Jugendsockel“ zur Sicherung des Jugendspielbetriebes, welcher besagt, dass jeder Verein bzw. jede Spielgemeinschaft im Erwachsenenbereich einen weiteren Schiedsrichter (min. 14 Jahre) stellen muss. Diese Regelung ist jedoch bis einschließlich der Saison 2017/2018 von der Bestrafung ausgenommen.

s. Anlage mit Excel-Rechner zu Berechnung der zu stellenden Schiedsrichteranzahl

Wer zählt für das Schiedsrichtersoll?

  • Schiedsrichter
    • Schiedsrichter, welche bereits im Verein sind und mindestens 12 Spiele pro Saison pfeifen
    • Schiedsrichter, welche von anderen Landesverbänden zu einem badischen Verein wechseln
    • Schiedsrichter, welche nach einer Pause wieder erfolgreich als Schiedsrichter zugelassen werden
  • Schiedsrichter-Neulinge

Interessenten die an einem Schiedsrichter-Ausbildungslehrgang teilnehmen, die Prüfungen bestehen und ein etwaiges Coaching erfolgreich absolvieren.

  • Ehrenamtliche Mitarbeiter der Kreise und des BHV

Es zählt ein klar definierter Personenkreis des BHV-Präsidiums, der Kreisvorstände sowie der Schiedsrichterausschüsse.

s. Anlage mit Beispielen zur Anrechnung

Wie berechnet sich die Anzahl der für das Schiedsrichtersoll fehlenden Schiedsrichter?

Beispielsweise zählt für das Schiedsrichtersoll der Saison 16/17 die Anzahl der Erwachsenenmannschaften welche zum 01.07.2016 von den Vereinen an den BHV gemeldet wird. Mit diesen Mannschaftszahlen kann der zu stellenden Schiedsrichterbestand ausgerechnet werden. Dieses Schiedsrichtersoll wird dann mit dem tatsächlichen Bestand der Schiedsrichter vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 abgeglichen, woraus sich eine etwaige Differenz berechnen lässt.

Welche Strafen gibt es bei der Nicht-Erfüllung des Schiedsrichtersolls?

Die Sanktionen sind gestaffelt je nachdem wie lange die geforderte Schiedsrichterzahl nicht erfüllt wird. Hierbei gilt

  • Im 1. Jahr der Nicht-Erfüllung je fehlendem Schiedsrichter
    • 200 € Geldstrafe
  • Im 2. Jahr der Nicht-Erfüllung je fehlendem Schiedsrichter
    • 1 Punkt Abzug bei der höchstspielenden Mannschaft
    • 300 € Geldstrafe
  • ab 3. Jahr der Nicht-Erfüllung je fehlendem Schiedsrichter
    • 1 Punkt Abzug bei der höchstspielenden Mannschaft
    • 500 € Geldstrafe

Sollte dabei mehr als ein Punkt abgezogen werden und die beiden höchstspielenden Männer- und Frauenmannschaften in der gleichen Liga spielen, so kann der Punktabzug frei auf die Männer- und Frauenmannschaft verteilt werden.

Wie kann die Zukunft im Schiedsrichterwesen aussehen?

Das Ziel in den nächsten Jahren ist natürlich ganz klar, es sollen möglichst wenige Bestrafungen ausgesprochen werden müssen! Das würde dann nämlich bedeuten, dass sich die Schiedsrichteranzahl immer weiter an die zur Wahrung des Spielbetriebs notwendige Anzahl annähert, was in gemeinsamer Zusammenarbeit der Vereine, der Handballkreise und des BHV hoffentlich verwirklicht werden kann.

Verfasser:

BHV-Redaktion