Schiedsrichter-Mangel im BHV Aktueller Stand und Auswirkungen auf die Saison 2015/2016

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Es ist sicherlich keine einfach Situation für den Badischen Handball-Verband (BHV) und seine Vereine. Der Verband sah sich 2012 zum Handeln gezwungen, da über die letzten Jahre die Anzahl der Schiedsrichter welche zur Leitung von Spielen zur Verfügung standen kontinuierlich zurückging und dadurch die vorhandenen Unparteiischen teilweise enorme Anzahlen von Spielen pro Saison leiten müssen, was weder positiv für deren Leistung ist noch für deren Motivation langfristig Spiele zu leiten. Zur Koordinierung der wichtigen Thematik bildete der BHV eine Arbeitsgruppe welche in enger Abstimmung mit dem Präsidium ein Programm ausarbeitete mit dem Ziel den Schiedsrichter-Mangel zu beheben und damit den geregelten Spielbetrieb als Herzstück des Handballsports sicher zu stellen. Dazu gehört die Optimierung der Aus- und Fortbildungslehrgänge für Schiedsrichter mit Hilfe des BHV-Schiedsrichterausschusses und der Kreisschiedsrichterausschüsse der Handballkreise. Dabei spielt auch die regelmäßige Betreuung von Schiedsrichter-Neulingen eine zentrale Rolle, um diesen den Einstieg in das Schiedsrichterwesen möglichst reibungslos zu gestalten. Darüber hinaus wurde die Problematik der alarmierend geringen Anzahl an Schiedsrichtern intensiv an die Vereine kommuniziert, welche vom BHV auch Werbemittel für verschiedene Zielgruppen an potenziellen Schiedsrichtern zur Verfügung gestellt bekamen, um in ihren Bereichen aktiv werden zu können bei der Gewinnung von Schiedsrichter-Neulingen. Auf dem vergangenen Verbandstag im Juni 2015 wurde dann die Bedeutung der Schiedsrichter im BHV ganz offiziell und einstimmig gestärkt, indem der bisherige Referent Schiedsrichterwesen Ulrich Schuler zum Vizepräsident Schiedsrichterwesen mit Sitz und Stimme im BHV-Präsidium aufgewertet wurde.

Ein wichtiger Schritt den Mangel an Unparteiischen im badischen Handball in den Griff zu bekommen war die Anpassung der Regelungen des Schiedsrichtersolls. Das Schiedsrichtersoll ist dabei die Menge an Schiedsrichtern, welche benötigt wird, um die jede Saison anfallende Anzahl an Spielen einigermaßen adäquat mit Unparteiischen besetzen zu können. Im Februar 2013 wurden dann die entsprechend angepassten Zusatzbestimmungen des BHV zur Spielordnung des DHB veröffentlicht, in welcher u.a. geregelt ist, dass die Vereine je nach Spielklasse eine bestimmte Anzahl an Schiedsrichtern stellen müssen. Dies war in der Vergangenheit allerdings auch schon der Fall, sodass die entscheidende Neuerung darin bestand, dass die Vereine nicht „nur“ mit einer Geldstrafe sondern auch mit einem Punktabzug je fehlendem Schiedsrichter sanktioniert werden können. Diese Regelung ist keine Erfindung des BHV, sondern wurde als Best-Practice-Beispiel im Hessischen Handball-Verband entdeckt. Dieser konnte mit diesem Modell des Punktabzuges in Verbindung mit Geldstrafen die noch deutlich höher ausfallen als im BHV seinen Schiedsrichtermangel in den Griff bekommen und ist damit in diesem Bereich bestens gerüstet für die Zukunft. Auch im BHV zeigen mehr als zweieinhalb Jahre nach der Einführung der neuen Schiedsrichtersoll-Regelungen die Maßnahmen der Vereine, der Handballkreise und des Verbandes ihre ersten Wirkungen. Bezüglich des Schiedsrichtersolls konnte die Zahlen von 200 fehlenden Schiedsrichtern in der Saison 13/14 über 138 zu wenig Unparteiische in der Spielzeit 14/15 bis hin zu 109 fehlenden Schiedsrichtern in dieser Saison schon deutlich verbessert werden.

Auf Grund der angepassten Schiedsrichtersoll-Regelung stehen in der aktuellen Saison 15/16 auch das erste Mal Punktabzüge bei denjenigen Vereinen an, welche das Schiedsrichtersoll leider noch nicht ganz erfüllen. Dabei werden die Punkte jeweils bei der höchstspielenden Mannschaft des Vereins im Bereich des BHV abgezogen, was bedeutet, dass dies maximal bis zur Badenliga der Fall ist. Wenn sowohl die erste Frauen- als auch Männer-Mannschaft des Vereins gleich hoch spielen, konnte die Verteilung der Punktabzüge von den Vereinen auf beiden Teams verteilt werden. Das Ziel in den nächsten Jahren ist natürlich ganz klar, dass möglichst wenige Bestrafungen ausgesprochen werden müssen, da sich die Schiedsrichteranzahl immer weiter an die zur Wahrung des Spielbetriebs notwendige Anzahl annähert, was in gemeinsamer Zusammenarbeit hoffentlich verwirklicht werden kann.

Aufstellung der Punktabzüge in der Saison 2015/2016:

Badenliga Frauen:

TV Brühl 1 Punkt/e

TSG Ketsch 5 Punkt/e

TV Schriesheim 1 Punkt/e

TV Knielingen 2 Punkt/e

HSG TB/TG 88 Pforzheim 4 Punkt/e

Landesliga Nord Frauen:

HSG Mannheim 2 Punkt/e

TV Viktoria Dielheim 3 Punkt/e

TSV Germania Malsch 5 Punkt/e

BSC Mückenloch 1 Punkt/e

Badenliga Männer:

TSV Birkenau 1 Punkt/e

HSV Hockenheim 1 Punkt/e

HG Oftersheim/Schwetzingen 1 Punkt/e

TSV Amic. Viernheim 5 Punkt/e

TSV Rot 3 Punkt/e

TV Knielingen 2 Punkt/e

Landesliga Süd Männer:

SG Kronau/Östringen 1 Punkt/e

SG Hambrücken/Weiher 4 Punkt/e

HSG Ettlingen/Bruchhausen 1 Punkt/e

TV Ispringen 3 Punkt/e